AGB

§ 1 geltung
für die geschäftsbeziehung und somit auch für alle zukünftigen geschäfte zwischen projekt 21+ und dem kunden gelten ausschließlich diese geschäftsbedingungen. änderungen sind nur mit schriftlichem einverständnis von projekt 21+ gültig.

§ 2 vertragsabschluss
projekt 21+ verpflichtet sich, die bestellung des kunden zu den bedingungen der website anzunehmen. irrtümer sind dabei vorbehalten, bei schreib-, druck- und rechenfehlern ist projekt 21+ zum rücktritt berechtigt. die dem angebot der website zugrunde liegenden unterlagen wie abbildungen, zeichnungen, maß- und gewichtsangaben sind in der regel nur als annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 lieferung
der mindestbestellwert beträgt EUR 20,-. die lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, vom lager an die vom käufer angegebene lieferadresse. geliefert wird im bereich der brd, in das ausland nur auf anfrage. die gefahr geht auf den käufer über, sobald die sendung an die den transport ausführende person übergeben worden ist oder das lager von projekt 21+ verlassen hat. dies gilt auch bei teillieferungen. fehlende artikel werden kostenfrei nachgeliefert, wenn auf dem lieferschein –nl- vermerkt ist. eine verpflichtung zur nachlieferung fehlender artikel besteht für projekt 21+ nicht.

§ 4 zahlung
projekt 21+ bietet nur den versand per nachnahme an. kreditkartenzahlung lehnen wir zum schutz unserer kunden grundsätzlich ab. für porto und verpackung wird eine pauschale von EUR 5,-- verrechnet, die nachnahmegebühr beträgt EUR 1,50.

§ 5 gewährleistung
für mängel bei der kaufsache leistet projekt 21+ nach eigener wahl gewähr durch instandsetzung, nachbesserung oder durch ersatzlieferung. wandlung und minderung sind ausgeschlossen, es sei denn, eine mängelbehebung ist ausgeschlossen. Beanstandungen sind innerhalb von 8 tagen nach empfang schriftlich mitzuteilen. unterlässt der käufer diese anzeige, so gilt die ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen mangel handelt, der bei der untersuchung nicht erkennbar war. ersetzte ware geht in den eigentum von projekt 21+ über. findet die rücksendung einer schadhaften ware nicht in einer angemessenen frist statt, ist projekt 21+ berechtigt, die vergütung herabzusetzen oder den vertrag rückgängig zu machen. eine haftung für normalen verderb ist ausgeschlossen. in jedem fall bleiben unberührt eine haftung von projekt 21+ nach dem produkthaftungsgesetz und sonstige ansprüche aus produzentenhaftung.

§ 6 rückgaberecht
die unbenutzte ware, original verpackt, kann ohne angaben von gründen innerhalb 14 tagen nach zustellung umgetauscht oder zurückgegeben werden. ab einem netto-warenwert von EUR 40.- trägt projekt 21+ die versandkosten. ausgenommen davon sind verderbliche waren wie lebensmittel und kosmetika.

§ 7 haftung
schadensersatzansprüche des käufers sind ausgeschlossen. dies gilt nicht bei vorsatz, grober fahrlässigkeit oder verletzung wesentlicher vertragspflichten von projekt 21+ oder das fehlen wesentlicher vertragspflichten zugesicherter eigenschaften.

§ 8 datenschutz
käuferdaten werden in maschinenlesbarer form erfasst und für alle sich aus diesem vertrag zur abwicklung der ergebenen aufgaben verwendet und maschinell verarbeitet. diese daten (auch adressen) werden nicht an dritte weitergegeben.

§ 9 beratung
der bereich stromberatung/energieberatung ist umsonst und beinhaltet lediglich die beratung über den wechsel zu einem grünen stromanbieter sowie die organisatorische unterstützung beim wechsel. darüber hinaus und bei unvollständigen angaben bestehen keinerlei ansprüche gegenüber projekt 21+. irrtümer sind vorbehalten. alle folgenden abmachungen und angaben, insbesondere vertragsbe-dingungen und vertragsabschlüsse der stromanbieter unterliegen dem verantwortungsbereich der stromanbieter. angaben über den strommix aus sonnenenergie/photovoltaik, windenergie, wasserenergie oder kwk aus bhkw sind durch die ständigen veränderungen als annäherungswerte zu verstehen.

§ 10 schlussbestimmung
sollten eine oder mehrere bestimmungen dieser bedingungen, oder teile davon, unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine lücke herausstellen, so soll die gültigkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen bestimmungen oder zur ausfüllung der lücke eine angemessene, zulässige regelung treten, die projekt 21+ gewollt hat oder nach sinn und zweck der bedingungen gewollt haben würde, hätte projekt 21+ die unwirksamkeit oder lücke bedacht.

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